“Schwuler alter Moslem, schleich dich”- laut Gesetz keine Diskriminierung


Im Nationalrat wurden am Donnerstag kuriose Änderungen im Gleichbehandlungsgesetz besiegelt. Die Hauptdiskussion dreht sich um die Einkommenstransparenz. Nur wenig wird über die Änderungen- beziehungsweise nicht-Änderungen, im Bereich zur Antidiskriminierung geredet.

Wenn ein Mensch aufgrund seiner sexuellen Orientierung, seiner Religion oder seines Alters keinen Job bekommt, dann ist das Diskriminierung. Wenn aber zum Beispiel ein Homosexueller vor einer Disco, auf der Wohnungssuche oder im Bus mit den Worten “Schwuler, wir wollen dich nicht” vertrieben wird, dann ist das keine Diskriminierung- so steht es im Gesetz. Die Frage ist doch: Wenn das keine Diskriminierung ist, was ist das dann? Ist das normal?

Auf der rechtsextremen Plattform Alpen-Donau Info freut man sich: “Es gibt also doch noch Zeichen von Hoffnung und Wunder. Typen wie Marco Schreuder von den „GrünInnen“ dürfen weiterhin hemmungslos diskriminiert werden”, steht dort etwa.

Ein anderer Artikel zum Antidiskriminierungsgesetz wird indes mit einem Bild des Eingangs zum Konzentrationslager Buchenwald illustriert. Stundenlang standen die Häftlinge auf dem Hauptplatz und blickten eben auf diesen Eingang. Auf ein Tor, das für viele verschlossen bleiben sollte. Ein Tor, das den Schriftzug “Jedem das Seine” trägt. Eine eindeutige Botschaft.

Die Alpen-Donau sagt schließlich: “Jeder soll seiner Art gemäß behandelt werden. Schluß mit der Gleichmacherei!” Auch Heidemarie Unterreiner, Abgeordnete der FPÖ, bedient sich der selben Rechtfertigung, wieso nun etwa Homosexuelle doch diskriminiert werden dürfen. Sie meint dazu, ein ausgeweiteter Diskriminierungsschutz sei ein gesellschaftspolitisches Vorhaben, das auf die Herstellung eines “Einheitsmenschen” abziele.

Die ÖVP rechtfertigt sich auf derstandard.at mit den Worten des emeritierten Jus-Professor Theodor Tomandl, der in der Ausweitung des Diskriminierungsschutzes Ausprägung eines “autoritären Staates” sieht. Außerdem gibt es in diesem Bereich noch keine einheitliche EU Linie, deshalb will man warten, so die ÖVP. Wäre ja auch furchtbar einmal die Vorreiterrolle zu übernehmen.

Vielleicht ist das auch der verzweifelte Versuch der ÖVP, sich weiterhin als “Familienpartei” zu positionieren. In Zeiten, in denen ein katholischer Bischof phantasiert die UNESCO wolle die Hälfte der Menschheit homosexuell machen, würde das passen.

Vorgeschichte

Wie kam es eigentlich dazu? Das Gleichbehandlungsgesetz unterscheidet zwischen Diskriminierungen in der Arbeitswelt und im “sonstigen Bereich”, also überall außer in der Arbeitswelt. Dazu gehören Bars, Clubs, der Wohnungsmarkt, alle Geschäfte- im Prinzip jede Dienstleistung im öffentlichen Raum.

Vor der Novelle war laut Gesetz im “sonstigen Bereich” nur die ethnische Zugehörigkeit ein Diskriminierungsgrund. In der Arbeitswelt dagegen waren noch Religion oder Weltanschauung, das Alter, die sexuellen Orientierung sowie das Geschlecht als mögliche Gründe genannt.

Dann kam eben diese Novelle und anfangs hielt man es für eine gute Idee die möglichen Diskriminierungsgründe außerhalb der Arbeitswelt zu erweitern. Im Ministerrat wurde das auch entsprechend beschlossen. Kurz bevor das Gesetz durch den Gleichbehandlungsausschuss abgesegnet wurde, bekam die Volkspartei kalte Füße und strich den entsprechenden Teil wieder.

Fassen wir zusammen: “Jedem das Seine” sagen die Rechten, einen “autoritärer Staat” verhindern will ein Experte und die ÖVP wartet lieber, bis die anderen vorzeigen wie es geht. Und die SPÖ?

Gisela Wurm von den Sozialdemokraten hätte es “gerne drinnen gehabt”. Allerdings habe man der ÖVP wegen deren Zustimmung zur neuen Regelung der Einkommenstransparenz einen Schritt entgegen kommen müssen.

Menschenrechte als politischer Spielball. Realpolitisch nennt man das “entgegenkommen”. Wer meint, in dieser Novelle gäbe es sonst nichts, worüber man sich wundern kann, dem empfehle ich die Artikel von Sibylle Hamann und Irene Brickner. Manchmal passiert in der österreichischen Innenpolitik einfach zu viel Skurriles auf einmal, um es mit einem Artikel abzudecken.

Allgemeine Erklärung der Menschenrechte
Artikel 1

Alle Menschen sind frei und gleich an Würde und Rechten geboren. Sie sind mit Vernunft und Gewissen begabt und sollen einander im Geiste der Brüderlichkeit begegnen.

Artikel 7

Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich und haben ohne Unterschied Anspruch auf gleichen Schutz durch das Gesetz. Alle haben Anspruch auf gleichen Schutz gegen jede Diskriminierung, die gegen diese Erklärung verstößt, und gegen jede Aufhetzung zu einer derartigen Diskriminierung.

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